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Öffnungszeiten in der Alten Kongresshalle:
Donnerstag 03. Juni 2021: | 10:00 – 19:00 Uhr |
Freitag 04. Juni 2021: | 10:00 – 19:00 Uhr |
Samstag 05. Juni 2021: | 10:00 – 19:00 Uhr |
Sonntag 06. Juni 2021: | 10:00 – 19:00 Uhr |
So wie es zur Zeit aussieht, dürfen wir immer nur gleichzeitig circa 100 Besucher in die Alte Kongresshalle einlassen und werden dies in den vier Festivaltagen in jeweils drei 3-stündigen Timeslots machen.
Der Eintrittspreis beträgt einheitlich 5,- Euro (plus 67 Cents Vorverkaufsgebühr) und nach den derzeitigen Corona-Auflagen ist eine Reservierung erforderlich. Daher haben wir bei Eventim einen VORVERKAUF eingerichtet.
Es gibt keine Ermäßigungen und auch keine Freitickets für Journalisten oder Fachbesucher, damit wir möglichst viel Publikum einlassen können.
Wir halten uns an die Auflagen des Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege gemäß BayMBl. 2020 Nr. 419:
Vom Besuch und von der Mitwirkung an Veranstaltungen sind Personen ausgeschlossen, die – in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten, oder – Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen. Ebenso sind Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen vom Besuch der Ausstellung ausgeschlossen.
Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung zu verlassen. Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei einer der beteiligten Personen (Besucher oder Mitwirkende) während des Veranstaltungsbetriebs werden wir das Gesundheitsamt und die Genehmigungsbehörde zu informieren.
Sollten während des Festivals in München die Regelungen für die Inzidenzeinstufung „50-100“ gelten (siehe) müssen wir uns außerdem noch an diese Auflagen halten:
Ein Besuch der Ausstellung ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich.
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Besuchern zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthalts zu führen.
Entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt eine Übermittlung dieser Informationen ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.